Mit dem Urteil im Missbrauchskomplex Münster hat das Gericht ein klares Zeichen gesetzt: Missbrauch von Kindern ist ein schweres Verbrechen, bei dem sich das Strafmaß an der jeweiligen Höchststrafe orientieren muss. Das Urteil ist eine Mahnung, unsere Kinder besser zu schützen.
Die Vorfälle von Münster bestätigen, wovor internationale Organisationen wie UNICEF und EUROPOL seit Beginn der Corona-Pandemie warnten: Weltweit sind Kinder während der Pandemie noch stärker gefährdet, Opfer von sexueller Ausbeutung zu werden. Auch die Täter von Münster machten sich den Lockdown zunutze, um die betroffenen Kinder vermehrt zu missbrauchen, die nun nicht mehr täglich in der Schule waren.

Wichtiges Etappenziel
Der Erfolg der Ermittlungen in Nordrhein Westfalen ist überschattet von der Fassungslosigkeit und häufig auch Ohnmacht angesichts des Ausmaßes und der Abscheulichkeit dieser Verbrechen. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul sprach im Fernsehen von „einem wichtigen Etappenziel in einem besonders brutalen Fall.“ Er machte weiter deutlich, dass die Bemühungen der Ermittler noch lange nicht beendet seien. Die Polizei stehe jetzt vor einer „Riesenaufgabe“, denn die Beweismittel umfassen eine „unfassbare Datenmenge“.
Es wird deutlich, dass sexuelle Gewalt und Ausbeutung an Kindern im Internet Verbrechen sind, die viel zu lange unbeachtet wuchern konnten und heute einen fast undurchschaubaren Dschungel darstellen. Erst kürzlich konnte mit der Schließung der Darknet Plattform „Boystown“ ein internationaler Ermittlungserfolg gegen sexuelle Online-Ausbeutung von Kindern erzielt werden.
Aber bei der Aufklärung und der angemessenen Verurteilung von Fällen, insbesondere bei Kriminalität über das Internet, gibt es nach wie vor zu viele Hindernisse und viel Nachholbedarf, auch in Deutschland.

Vorbild Philippinen
Seit Jahren arbeitet IJM speziell auf den Philippinen mit der Cybercrime Unit der Polizei an der Aufklärung von Fällen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet. IJM ermittelt mit der Polizei im Internet oder geht konkreten Hinweisen nach, um Betroffene zu befreien und Täter zu verhaften sowie eine angemessene strafrechtliche Verfolgung zu fördern. Aus der Erfahrung unserer Arbeit ist für uns offensichtlich, dass Fälle wie der Missbrauchskomplex in Münster weder eine Ausnahme sind noch auf Deutschland beschränkt. Durch die weltweite Vernetzung über das Internet können Betroffene und Täterinnen und Täter aus aller Welt stammen.
So arbeitet IJM auf den Philippinen
gegen sexuelle Online-Ausbeutung.
Deutschland muss Kindesmissbrauch im Netz als globales Verbrechen bekämpfen
Hinsichtlich der zunehmenden Globalisierung und Vernetzung dieser Verbrechen fordern wir deshalb eine stärkere internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden. Aus unserer Sicht braucht es außerdem eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen zur Verurteilung von deutschen Täterinnen und Tätern, die per Internet Kinder in Deutschland und überall in der Welt missbrauchen.

Als weiteren wichtigen Aspekt nehmen wir die europäische Gesetzgebung zum Einsatz von Software und digitalen Instrumenten zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern war. Gemeinsam mit vier europäischen Kinderrechtsorganisationen haben wir uns daher mit einem Positionspapier an die Europäische Union gewandt. Für uns ist klar: