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#SafeSeinOnline: Unterschriftenaktion für Kinderschutz

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Unterschriftenaktion
für Kinderschutz

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Mit einer Unterschriftenaktion fordert IJM gemeinsam mit dem Bündnis „Kinderschutz im Internet“ die deutsche Bundesregierung auf, entscheidende Maßnahmen zu ergreifen, um weltweit Fälle der sexuellen Ausbeutung von Kindern über das Internet zu verhindern. Welche Verantwortung kommt Deutschland dabei genau zu im globalen Kampf gegen dieses Verbrechen?

Ein Fachbeitrag von Niklas Wolf, Leiter Advocacy und Programme bei IJM Deutschland.

Unterschreibe jetzt für ein Netz,
in dem Kinder sicher sind!

Der Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern über das Internet ist eine der bisher größten Herausforderungen für IJM. Seit 2016 stehen die Philippinen im Mittelpunkt unserer Arbeit, um Kinder gemeinsam mit den zuständigen Behörden vor dieser Form des Missbrauchs zu schützen. Es handelt sich um ein komplexes und gut verborgenes Verbrechen, das für die Weltgemeinschaft in besonderer Weise herausfordernd und schwierig zu bekämpfen ist.

Man spricht von sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet, wenn Kinder (und/oder Jugendliche) im In- oder Ausland Opfer von Missbrauchshandlungen werden und diese Handlungen zeitgleich oder zeitversetzt über Kommunikations- und Informationstechnologien übertragen werden.

Ein physisch nicht anwesender Täter* zahlt dafür, die Inhalte zu konsumieren oder sogar zu „dirigieren“. Grundsätzlich kann jeder private Raum mit Zugang zum Internet und einer Webcam zum Tatort werden. Hinter jeder Missbrauchsdarstellung, die im Netz auftaucht, steht ein Kind, das täglich Gewalt und Ausbeutung erlebt.

Aktuelle Anstrengungen zum Kinderschutz

Neben der sexuellen Ausbeutung per Livestream sind die Konfrontation mit nicht altersentsprechenden Inhalten, die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen und Kontaktanbahnung zum Zweck der sexuellen Ausbeutung weitere Risiken.

Nachdem die Ausbreitung von internetgestützten Sexualverbrechen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie signifikant angestiegen ist, rücken die Bemühungen zum Schutz von Kindern zunehmend in den Fokus.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser nannte die live gestreamte Ausbeutung von Kindern im Internet “eine besonders abscheuliche Form” des Missbrauchs und mahnte den Schutz der Kinder als höchste Priorität an.

In der Abschlusserklärung der G7 Innenminister/-innen Konferenz verpflichten sich die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern weltweit online und offline zu verstärken. Insbesondere die Perspektive von Betroffenen solle dabei einbezogen werden.

Die EU hat sich verpflichtet, eine wirksame Antwort auf die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu geben. Im Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgestellt.

Der Vorschlag sieht vor, Kinder durch Präventionsmaßnahmen besser zu schützen, ein europäisches Zentrum zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einzurichten und die [Tech-] Industrie dazu zu bewegen, den Schutz von Kindern über ihre Produkte zu gewährleisten.

IJM begrüßt, dass die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Priorität für die Europäische Union darstellt. Gleichzeitig bedarf es einer differenzierten Diskussion um die Notwendigkeit und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen.

Auch Deutschland in der Verantwortung

Die Straftäter/-innen finden sich aber nicht nur in Ländern wie den Philippinen, wo Kinder online zur sexuellen Ausbeutung angeboten werden. Laut einer 2020 von IJM veröffentlichten Studie stammen die überführten Täter auf der Nachfrageseite in allen berücksichtigten Fällen ausschließlich aus westlichen Ländern.

Spätestens Ermittlungserfolge wie im Missbrauchskomplex Münster, die Abschaltungen der Darknet-Plattformen „Boystown“, „Forbidden Love” und „BoyVids 6.0” sowie die Aufdeckung des Chatforums „TorPedoChat” zeigen, dass auch in Deutschland Straftäter das Internet für die sexuelle Ausbeutung von Kindern nutzen.

IJM Deutschland sieht die deutsche Bundesregierung in der Pflicht, auch hierzulande Maßnahmen umzusetzen, die sexuelle Ausbeutung von Kindern über das Internet weltweit effektiv verhindern. Gemeinsam mit weiteren (Kinderrechts-) Organisationen setzt sich IJM in dem Bündnis “Kinderschutz im Internet” dafür ein, dass das Internet wieder ein sichererer Ort für Kinder wird.

Deshalb muss die Bundesregierung in folgenden Punkten tätig werden:

  1. Recht auf Schutz priorisieren.
    Das Recht auf Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum muss vorrangig verwirklicht werden.

    Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) legt fest, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, vor Gewalt und allen Formen der Ausbeutung (Art. 34-36 UN-KRK) geschützt zu werden. Dieses Recht gilt gleichermaßen im digitalen Raum.

    Hinter jeder Missbrauchsabbildung von Kindern im Internet steht ein Kind, das sexuell ausgebeutet wurde. Jedes einzelne dieser Kinder hat ein Recht auf Schutz (Grundrechte-Charta der EU Art. 24).

    Um Kinder vor der sexuellen Ausbeutung per Livestream und anderen onlinegestützten Sexualverbrechen zu schützen, ist es letztendlich auch nötig, Kompromisse im Bereich des Datenschutzes einzugehen. Digitale Persönlichkeitsrechte von betroffenen Kindern sind ein hohes Gut, welches in jedweder Abwägung mit anderen Rechtsgütern mitgedacht werden muss.

    Es ist entscheidend, innovative Lösungen zu finden, um Datenschutz und Kinderschutz vereinbar zu verwirklichen. Bei Maßnahmen die Kinder betreffen, ist das Kindeswohl allerdings vorrangig zu verwirklichen (Art. 3 UN-KRK).

    Nach der 25. Allgemeine Bemerkung zur UN-KRK sollen Unternehmen die Rechte von Kindern respektieren und den Missbrauch ihrer Rechte im digitalen Umfeld verhindern und abstellen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen dieser Verantwortung gerecht werden (Rn. 35).

    Dieser und ähnlichen Pflichten aus internationalen Verträgen und Erklärungen muss die Bundesregierung nachkommen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, wenn sie sich im digitalen Raum bewegen. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung dies, unter anderem durch legislative Maßnahmen, zu verwirklichen.



  2. Unternehmen in die Verantwortung nehmen.
    Verbindliche Verpflichtungen für Unternehmen sind notwendig, um Risiken im digitalen Raum entgegenzuwirken.

    Ergebnisse der IJM-Studie zeigen, dass sowohl die Kommunikation als auch der Austausch von Materialien der sexuellen Ausbeutung von Kindern in den meisten Fällen in frei zugänglichen Teilen des Internets (Surface Web und Deep Web) und nicht im Dark Net geschehen. Überwiegend verwendet werden die weltweit gängigsten Social Media- und Messengerdienste.

    Zudem zeigen Ergebnisse unserer Studie, dass es sich um ein finanziell motiviertes Verbrechen handelt. Kinder werden also in den meisten Fällen gegen Bezahlung sexuell ausgebeutet. In diesem Zusammenhang rücken z.B. internationale Geldtransferunternehmen ins Blickfeld. Straftäter nutzen in der Regel diese Dienstleister, um Geldbeträge an eine dritte Person zu überweisen, die bereit ist, Kinder nach den Vorstellungen des Täters sexuell zu missbrauchen.

    Um die sexuelle Online-Ausbeutung von Kindern und andere internetgestützte Sexualverbrechen wirksam zu bekämpfen, ist das Engagement von Unternehmen aus Internet- und Finanzbranche nötig! Es braucht einen klaren rechtlichen Rahmen, in dem Unternehmensverantwortung, menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung und Risikobewertung sowie die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und den nationalen Regulierungs- und Strafverfolgungsbehörden, geregelt ist.

    Ziel ist es, die Erstellung und Verbreitung von Materialien der sexuellen Ausbeutung von Kindern effektiv aufdecken und bekämpfen zu können, sowie die Beweisaufnahme zu vereinfachen.

    Mit fortschreitender technologischer Entwicklung entstehen auch immer neue Möglichkeiten zum Missbrauch digitaler Anwendungen. Um diesem Missverhältnis für gegenwärtige und zukünftige Entwicklungen vorzubeugen, muss der Kinderschutz von Beginn an mitgedacht werden. Technologie-Konzerne sollen daher ermutigt werden, Safety-by-Design-Konzepte zu implementieren.

    Anbieter von Online-Diensten müssen ermutigt und verpflichtet werden innovative, evidenz- und risikobasierte Ansätze zum Schutz von Kindern umzusetzen. Dabei sollten gezielte technische Maßnahmen zur Detektion von sexueller Ausbeutung, die Unterschiede zwischen einzelnen Diensten und verschiedenen Formen der Ausbeutung berücksichtigen, umgesetzt werden.

    Anbieter müssen geeignete und verhältnismäßige Abhilfemaßnahmen ergreifen, um Kinder im Internet zu schützen.


  3. Internationale Zusammenarbeit stärken.
    Klare Zuständigkeiten und effiziente globale Kooperationsstrukturen der Strafverfolgungsbehörden braucht es, um Kinder vor Gewalt zu schützen.

    Da es sich bei der Ausbeutung per Livestream und der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen um ein globales Problem handelt, besteht ein wichtiger Schlüssel zu ihrer Bekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit.

    In der Verfolgung von internetgestützten Sexualverbrechen steht der Staatengemeinschaft ein unterschiedlicher Umfang an Ressourcen zur Verfügung. Umso wichtiger sind gemeinsame Bemühungen, Kinder vor der sexuellen Ausbeutung im Internet zu schützen. Konkret müssen die Bemühungen auf gemeinsame Definitionen, einheitliche gesetzliche Grundlagen und eine institutionalisierte Zusammenarbeit abzielen. Hierfür muss die Bundesregierung sich einsetzen!

    Ziel muss es sein, das Wissen und die Fähigkeiten von Strafverfolgungsbehörden international zu teilen und ein gemeinsames Vorgehen zu entwickeln. Dabei müssen vor allem Fragen nach der Zuständigkeit im Zuge transnationaler Verbrechen diskutiert, klare und schnelle Meldestrukturen etabliert und Modelle zur Förderung der Zusammenarbeit entwickelt werden.

    So sollten sich deutsche Strafverfolgungsbehörden (BKA, LKAs) in Zusammenschlüssen wie dem Philippine Internet Crimes Against Children Center (PICACC) oder der Virtual Global Taskforce einbringen und zunehmend Verbindungsbeamte mit einem Fokus auf Sexualverbrechen in anderen Ländern stationiert werden.


  4. Wirksame Strafverfolgung ermöglichen.
    Klarer gesetzlicher Rahmen, Investitionen in Strafverfolgung, Wissensaufbau und verpflichtende Fortbildungen für Polizei und Justiz sind erforderlich, um Straftaten gegen Kinder aufzuklären.

    Wir fordern eine Erhöhung der Anzahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern im Bereich der Sexualdelikte und des Online-Kindesmissbrauchs. Darüber hinaus bedarf es einer Aufstockung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, um neben modernen Arbeitsgeräten und -materialien auch regelmäßige Fortbildungen ermöglichen zu können.

    Diese sollen verpflichtend und vertiefend den Ausbau der technischen Kompetenzen und innovativer Ermittlungsansätze ermöglichen! In gleicher Weise müssen Richter/-innen und Staatsanwaltschaften geschult, gefördert und spezialisierte Abteilungen (vgl. die ZIT) geschaffen werden.

    Dadurch könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine höhere Zahl von Fällen sexueller Ausbeutung von Kindern über das Internet aufzudecken und die vorhandenen Daten auch angemessen verwerten zu können. In der Folge kann auch die internationale Zusammenarbeit deutscher Behörden bei der Strafverfolgung verbessert werden.

    Deutschen Polizeibehörden gelingt es immer wieder, pädokriminelle Foren aufzudecken und große Ermittlungserfolge im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu erreichen. Strafverfolgungsbehörden verdeutlichen aber immer wieder, dass ihre Ermittlungsarbeit ohne eine längere Speicherzeit von IP-Adressen, regelmäßig vor großen Herausforderungen steht.

    Um Informationen und Daten aus internationalen Quellen oder von Finanzdienstleistern verarbeiten zu können, braucht es eine längere Verwertbarkeit von IP-Adressen. Diese sind oft der einzige Anhaltspunkt um die Identität einer Person im Zusammenhang mit Internetgestützten Sexualverbrechen zu ermitteln.

    Damit IP-Adressen für Ermittlungen verfügbar sind, braucht es einen gesetzlich vorgegebenen Rahmen zur Nutzbarkeit und Speicherung. Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 20.09.2022 klar die Zwecke und Voraussetzungen für eine solche Speicherung erörtert.

    Dabei kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, für den auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum, zulässig ist. Es wird hervorgehoben, dass insbesondere die Ermittlungen zu Fällen des Erwerbs, der Verbreitung, der Weitergabe oder der Bereitstellung von Missbrauchsdarstellungen, ein legitimer Zweck seien (Vgl. Rn. 100).

    Wir fordern von der Bundesregierung eine diesbezügliche rechtliche Grundlage zu schaffen, die den rechtmäßigen und datenschutzrechtlich sicheren Rahmen des EuGH-Urteils voll ausschöpft.

    Nur durch die Stärkung unserer Strafverfolgungsbehörden können Straftaten gegen Kinder aufgeklärt werden! Es geht darum, dass das Internet für Kinder ein sicherer Ort ist, der Entfaltung, Teilhabe und das Recht auf echten Schutz vor Gewalt zu ermöglicht. Damit Kinder online sicher sein können!

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* Die Erkenntnisse der IJM Studie weisen darauf hin, dass es sich ausschließlich um männliche Straftäter handelt. Darum verwenden wir in diesem Zusammenhang hier nur die männliche Form.

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