Ermittlungserfolg gegen pädokriminelle Onlineplattform

Berlin (16.12.2022) – Nachdem vor zwei Wochen das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen die Betreiber der Darknet-Plattform „Boystown“ verkündet hatte, ist deutschen Ermittlungsbehörden ein weiterer Schlag gegen eine pädokriminelle Onlineplattform gelungen. In beiden Fällen ein deutliches Signal der deutschen Justiz in der Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern über das Internet.

Die Foren "BoyVids 6.0" und "Forbidden Love" enthielten tausende Links zu Darstellungen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und galten bis zu dem Ermittlungserfolg als weltweit größte Plattformen zum Austausch von Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Die seit etwa einem Jahr existierende Plattform "BoyVids 6.0" zählte 410.000 registrierte Nutzer/-innen. "Forbidden Love" zählte in dem kurzen Zeitraum seit Februar 2022 ganze 846.000 registrierte Nutzer/-innen. Verhaftet wurde der mutmaßliche Hauptadministrator der Plattform, ein 21-jähriger Mann aus Sachsen, sowie zwei weitere Männer aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

IJM Deutschland begrüße die Ermittlungserfolge der Strafverfolgungsbehörden, gleichzeitig mache die wiederholte Aufdeckung einer von Deutschland aus betriebenen Plattform zum Tausch von Missbrauchsdarstellungen klar, dass die Anstrengungen der Bundesregierung deutlich verstärkt werden müssen, so Dietmar Roller.

Zwar waren die aufgedeckten Foren selbst nur über das Darknet zugänglich, die Missbrauchsdarstellungen wurden aber in öffentlich zugänglichen Teilen des Internets gespeichert. In den Darknet-Foren wurden Links geteilt, welche dann zu Fotos oder Videos des sexuellen Missbrauchs von Kindern führten, die im sogenannten Deep- oder Surface-Web gespeichert waren. Diese Vorgehensweise kann immer wieder bei pädokriminellen Online-Plattformen beobachtet werden. Es macht deutlich, dass technische Möglichkeiten eingesetzt werden müssen, die Missbrauchsdarstellungen zu erkennen, zu melden und zu löschen. In der Debatte, die die Persönlichkeitsrechte von betroffenen Kindern den Rechten von Nutzer/-innen gegenüberstellt, muss berücksichtigt werden, dass viele Missbrauchsdarstellungen im gewöhnlichen Internet gespeichert sind oder über gängige Internetplattformen geteilt werden.

Entsprechend sieht IJM die Bundesregierung in der Pflicht, Internetdienstanbieter und File-Hoster gesetzlich zum Kinderschutz zu verpflichten und einen Rahmen zu schaffen, in dem technischen Lösungsmöglichkeiten zur Erkennung von Missbrauchsdarstellungen angewandt werden können. Auch vor dem Hintergrund der Debatte um die EU-Verordnung zum besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Netz, wird deutlich, dass Internetdienstanbieter dazu verpflichtet werden müssen missbräuchliche Inhalte zu identifizieren. Dietmar Roller zufolge sei es klar, dass bei der konkreten Ausgestaltung auch andere Rechtsgüter berücksichtigt werden müssten. Im Zentrum müssten eben die Persönlichkeitsrechte von Kindern stehen.

Auch die Verantwortung von Finanzdienstleistern wird deutlich. Der 21-jährige Sachse betrieb eine weitere Plattform, auf der Videos von Kindesmissbrauch zum Kauf angeboten werden sollten. Der Einsatz gegen das Verbrechen der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet ist ein Schwerpunkt der Arbeit von IJM. Es handelt sich dabei um ein finanziell motiviertes Verbrechen, was zur immer neuen Erstellung und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen führt. Finanztransaktionen müssen in den Fokus der Ermittlungsbehörden rücken und auch Finanzdienstleister gesetzlich dazu verpflichtet werden, Maßnahmen umzusetzen, die die sexuelle Ausbeutung von Kindern effektiv bekämpfen. "So viele Informationen wie möglich müssen gemeldet werden, nicht nur so wenige wie nötig (...). Liefern Sie aussagekräftige Berichte über verdächtige Transaktionen, die die Strafverfolgungsbehörden nutzen können!" forderte John Tanagho, Direktor des Zentrums zu Beendigung der sexuellen Online-Ausbeutung von Kindern, im Rahmen des Singapore FinTech Festival.

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