Wo kein Licht hinfällt, wächst Unrecht.

Ihr Vermächtnis kann Licht in die Dunkelheit bringen.

Wir alle tragen Geschichten in uns – geprägt von den Menschen, die wir lieben, den Entscheidungen, die wir treffen und den Momenten, die wir schätzen. Mit einem Vermächtnis für IJM können Sie Ihre Werte weitertragen, auch über Ihr Leben hinaus. So wird Ihre Geschichte ein Licht für Generationen in Freiheit.

Ihr Testament – Ein Licht für Generationen

Informationen und Checklisten für Ihre persönliche Nachlassgestaltung finden sie in der IJM-Broschüre „Mein Vermächtnis: Freiheit“. Bestellen Sie unverbindlich und kostenfrei schon jetzt für September 2026 vor, als PDF oder Druckversion.

Warum IJM in Ihrem Testament bedenken?

Ihr Vermächtnis bringt Licht, auch in Zukunft. Gemeinsam gestalten wir eine Welt in der Freiheit für alle möglich ist.

  • IJM Kette blau

    Befreien

    Betroffene sehnen sich nach einem selbst-bestimmten Leben in Würde und Freiheit. In Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern setzen wir uns für sie ein, damit sie aus dem Dunkel moderner Sklaverei und anderen Gewaltsituationen frei-kommen. Durch psychologische Begleitung und Hilfe zur Selbsthilfe stärken wir sie für ein Leben in Freiheit und Würde.

  • Leuchtturm kleiner transparent

    Beleuchten

    Gemeinsam mit ehemals Betroffenen und der Justiz bringen wir das Unrecht moderner Sklaverei an das Licht der Öffentlichkeit. IJM trägt dazu bei, dass Vergehen aufgedeckt, verfolgt und rechtmäßig bestraft werden. Das hat Signalwirkung, schreckt potenzielle Täter/-innen ab und reduziert Fallzahlen nachweislich um bis zu 85 Prozent.

  • IJM Bewegung blau

    Bewegen

    Wir mobilisieren weltweit Menschen aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Institutionen, damit sie gemeinsam mit uns den Realitäten von Sklaverei und Gewalt entgegentreten. Wir informieren, beraten und schulen. Unsere Arbeit zielt auf nachhaltige Veränderungen von Rechtssystemen, hin zu einem wirksamen Schutz von Menschen in Armut.


Foto Christian1

Ich betrachte mein Leben und mein Vermögen aus meinem christlichen Glauben heraus als Geschenk Gottes. Ich habe keine Kinder, meine Angehörigen sind wohl versorgt. Wenn ich diese Welt verlasse, möchte ich darin investieren, dass Hoffnung, Gerechtigkeit und Nächstenliebe weiter wachsen. Deshalb lege ich fest, dass ein Teil meines Vermögens IJM für ihre Arbeit zur Verfügung steht. Ich freue mich, dass mich IJM bei einer korrekten und maßgeschneiderten Testamentserstellung unterstützt.

Christian Mack
IJM Botschafter

Unser Versprechen für Ihr Testament:

Es ist eine sehr persönliche Entscheidung, ein Vermächtnis zu hinterlassen. Ihr Nachlass für IJM wird sorgfältig und verantwortungsvoll behandelt. Fachliche Unterstützung bekommen wir von der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass er effektiv eingesetzt wird und die größtmögliche Wirkung entfaltet – Licht, das über Ihr eigenes Leben hinaus strahlt.

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Kontakt

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    Johanna Schäfer

    Ansprechpartnerin für Erben & Testamente
    030/544 522 072
    [email protected]

     

    Wenn Sie vertraulich über ein mögliches Vermächtnis oder eine testamentarische Zuwendung sprechen möchten, wenden Sie sich gerne per E-Mail oder Anruf direkt an mich.


    Wir behandeln Ihr Anliegen mit höchster Sorgfalt und Respekt und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihr Vermächtnis für IJM.

     

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?

Wenn Sie IJM als Erbin einsetzen, tritt IJM mit dem Erbfall grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein. Das bedeutet: Zur Erbschaft gehören nicht nur Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Wertgegenstände, sondern auch mögliche Verbindlichkeiten. Eine Erbschaft umfasst also immer beides – Chancen und Verpflichtungen.

Mit einem Vermächtnis können Sie festlegen, dass eine bestimmte Person oder Organisation etwas Konkretes aus Ihrem Nachlass erhält, zum Beispiel Geld, eine Immobilie oder einen Wertgegenstand. Anders als bei einer Erbschaft wird die begünstigte Person oder Organisation damit nicht selbst Erbin oder Erbe.

Kann ich IJM Immobilien oder Wertgegenstände überlassen?

Ja, Sie können IJM auch Immobilien oder Wertgegenstände vermachen. Diese werden von IJM verantwortungsvoll verwaltet oder veräußert, sodass der Erlös direkt der Arbeit für Freiheit und Gerechtigkeit zugutekommt.

Wie erfährt IJM von meinem Testament?

Wenn Sie möchten, können Sie IJM eine Kopie Ihres Testaments oder eine Nachricht über die Einsetzung in Ihrem Testament zukommen lassen. So können wir Ihre Wünsche aufnehmen, offene Fragen klären und Sie bei der Umsetzung Ihres Vermächtnisses begleiten.

Welche Informationen muss ich angeben um IJM in meinem Testament zu bedenken?

Damit IJM Ihre Wünsche zuverlässig umsetzen kann, sollten Sie in Ihrem Testament Folgendes angeben:

  • Den vollständigen Namen: International Justice Mission Deutschland e. V.
  • Die Anschrift: Christburger Straße 13, 10405 Berlin
  • Art und Umfang der Zuwendung (z. B. Geldbetrag, Prozentsatz des Nachlasses, Immobilie oder Wertgegenstand)
  • Optional: Hinweise, wie die Mittel verwendet werden sollen, sofern dies mit der Satzung von IJM vereinbar ist - hierzu kontaktieren Sie uns gerne zur gemeinsamen Abstimmung.

So ist klar, wer bedacht wird, was übertragen wird und wie IJM die Zuwendung erfüllen soll.

Kann ich IJM als Begünstigte einer Versicherung einsetzen?

Ja, Sie können IJM als Begünstigte Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung eintragen. Die vereinbarte Leistung wird nach Ihrem Tod direkt an IJM ausgezahlt. Sie fällt in der Regel nicht in den Nachlass, sodass dies unabhängig von Ihrem Testament geschieht.

Wie kann ich IJM in meinem Testament bedenken? 

Es gibt verschiedene Wege, IJM in Ihrem Testament zu berücksichtigen:

  • ein Vermächtnis,
  • eine Erbschaft
  • einen Vertrag zugunsten Dritter

Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Mein Vermächtnis: Freiheit" 

Broschüre bestellen

Wie sollte ich mein Testament aufbewahren?

Ihr Testament sollte sicher und gut auffindbar aufbewahrt werden. Sie können es beim Amtsgericht hinterlegen oder bei einer Notarin bzw. einem Notar hinterlegen lassen, wo es amtlich registriert wird. Alternativ können Sie es auch zu Hause aufbewahren – dann sollte eine vertrauenswürdige Person wissen, wo es liegt, damit Ihr letzter Wille im Ernstfall umgesetzt werden kann.

Kann ich mein Testament ändern oder widerrufen?

Ja. Ein neues Testament kann frühere Testamente ersetzen, wenn Sie die alten Testamente ausdrücklich widerrufen. Jede Änderung muss korrekt verfasst sein: Handgeschriebene Ergänzungen sollten vollständig eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Bei notariellen oder gemeinschaftlichen Testamenten gelten die formalen Regeln, die sicherstellen, dass Ihre Änderungen wirksam sind.

Ihr Vermächtnis, Ihr Wunsch

Die Entscheidung, ein Vermächtnis zu hinterlassen, ist sehr persönlich – wir wissen, dass Ihre Familie und Ihre Freundinnen und Freunde immer an erster Stelle stehen. Wir versprechen, Ihre Wünsche zu respektieren, falls Sie Ihr Testament in Zukunft ändern möchten. Ihre Privatsphäre ist uns besonders wichtig: Sie entscheiden selbst, ob Sie uns über Ihre Entscheidung informieren möchten.

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie unverbindlich in unserer Broschüre.

Broschüre „Mein Vermächtnis: Freiheit" bestellen

Über IJM

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