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EU-Lieferkettengesetz: Strengere Regeln mit Nachbesserungsbedarf

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EU-Lieferkettengesetz:
Strengere Regeln
mit Nachbesserungsbedarf

EU-Lieferkettengesetz:
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mit Nachbesserungsbedarf

Mit ihrem Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz legt die Europäische Kommission den Grundstein, um Unternehmen in Europa zukünftig zu global verantwortlichem Handeln zu verpflichten. Entscheidende Lücken gilt es allerdings zu schließen, wenn das Regelwerk wirksam greifen soll. Auch die Bundesregierung muss sich jetzt für das Gesetz stark machen.

Mit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs, geht die EU-Kommission einen bislang beispiellosen Schritt auf europäischer Ebene. IJM begrüßt, dass globales Handeln europäischer Unternehmen durch den vorliegenden Gesetzestext zukünftig an klare Bedingungen und Sorgfaltspflichten geknüpft sein soll.

Einen Überblick über die geplanten Maßnahmen bietet diese Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Aussichtsreicher Schritt nach vorne

Unternehmen in Europa sollen demnach in die Pflicht genommen werden, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten zu verantworten. Anlass zur Hoffnung, dass sich unter diesen Voraussetzungen das Ausmaß an Ausbeutung und Sklaverei in den Lieferketten weltweit eindämmen lässt.

Dabei greift der europäische Gesetzesentwurf in vielen Punkten weiter als bisherige Gesetze aus Frankreich oder Deutschland. Der anstehende Revisionsprozess im EU-Parlament hält es daher in der Hand, ein tatsächlich wirksames und verpflichtendes Gesetz entlang der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu verabschieden.

Lücken konsequent schließen, um wirksam zu sein

Aus unserer Sicht setzt ein effektives EU-Lieferkettengesetz allerdings voraus, dass im Revisionsprozess entscheidende Lücken des Gesetzesentwurfs geschlossen werden. So dürfen insbesondere Risikosektoren, wie Elektronik und Baugewerbe, nicht aus den Sorgfaltspflichten gegen Menschenrechtsverletzungen ausgeklammert werden.

Außerdem erfasst das Gesetz bislang nur 0,2 Prozent der europäischen Unternehmen, da kleine und mittlere Betriebe kategorisch von den Regelungen ausgenommen sind. Die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten darf aber nicht alleine durch die Unternehmensgröße bestimmt werden.

Weiterhin sind Haftungsregelungen nicht klar definiert, mit denen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen gegen verursachende Unternehmen klagen können. Hier braucht es eindeutige Mechanismen, die Betroffenen ihre Zugangsmöglichkeiten zur Rechtsprechung verdeutlichen.

Bundesregierung ist gefordert

In den kommenden Monaten werden EU-Parlament und Europäischer Rat über den Gesetzesentwurf verhandeln.

Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich in diesem Prozess für die Durchsetzung des EU-Lieferkettengesetzes mit Nachdruck einzusetzen.

IJM Deutschland e.V. engagiert sich in einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in Deutschland für ein wirksames Lieferkettengesetz. Die Initiative Lieferkettengesetz hat zum vorliegenden Gesetzesentwurf diese Pressemitteilung veröffentlicht.

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