Internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden führt zu Verurteilung eines Berliner Sexualstraftäters

BERLIN, DEUTSCHLAND – Am 6. Juli 2020 verurteilte ein Gericht in Berlin Dennis S., 38, zu fünf Jahren Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs seines Sohnes und der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet. Zu der Festnahme und Verurteilung des Täters und der Befreiung seines dreijährigen Sohnes kam es dank der Zusammenarbeit zwischen philippinischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden. Der Fall zeigt die Wichtigkeit internationaler Partnerschaften, aber auch die Dringlichkeit diese zu stärken und auszuweiten, um den Missbrauch und die Ausbeutung von Kindern im Internet weltweit zu bekämpfen.

Die Verhaftung von Dennis S. und die Rettung seines heute 3-jährigen Sohnes im Oktober 2019 erfolgte, nachdem das Frauen- und Kinderschutzzentrum der philippinischen Nationalpolizei - Visayas Field Unit (WCPC-VFU) drei Opfer im Alter von 2, 6 und 7 Jahren gerettet und einen weiteren deutschen Sexualstraftäter in Lapu-Lapu City, Cebu, festgenommen hatte. Der erste Hinweis auf diesen Fall kam von der australischen Bundespolizei (AFP).

Die Untersuchung der elektronischen Geräte des in Cebu verhafteten Täters ergab, dass er und Dennis S. Materialien austauschten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Dank der Zusammenarbeit zwischen dem WCPC-VFU und dem Bundeskriminalamt (BKA) gelang schließlich die Festnahme von Dennis S. Die Ermittlungen des BKA ergaben, dass der Sohn des Sexualstraftäters 2016 in Zypern durch Leihmutterschaft geboren wurde. Dafür zahlte Dennis S. nach eigenen Angaben 60.000 Euro.

„In diesem Fall sahen wir, wie Strafverfolgungsbehörden aus drei Ländern Informationen untereinander austauschten, was innerhalb von drei Monaten zur Festnahme eines Täters auf den Philippinen und eines weiteren in Deutschland führte“, sagte Samson Inocencio, Jr., Vizepräsident des globalen IJM Zentrums für die Bekämpfung von sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet (IJM Global OSEC Hub) mit Sitz in Manila, Philippinen. IJM unterstützt seit vielen Jahren die philippinischen Behörden landesweit in Fällen von sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet.

Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland, sagte: „Wir sind dankbar für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den philippinischen Behörden und dem BKA. Der aktuellen Welle der zahlreichen alarmierenden Entdeckungen von Kindesmissbrauchsfällen und einem Online-Pädophilen-Netzwerk in Deutschland ist die jüngste Verurteilung eines Straftäters ein Zeichen dafür, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit ist, um Sexualstraftaten schnell und umfassend aufklären zu können. Durch die steigende Digitalisierung aber auch durch die aktuelle Covid-19 Pandemie ist sexuelle Ausbeutung von Kindern ein globales Verbrechen geworden. Wir empfehlen daher der Bundesregierung sich mehr global zu diesem Thema einzubringen, Synergien zu schaffen und von diesen im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu profitieren.“

Konkret empfiehlt IJM Deutschland, die verstärkte Zusammenarbeit mit EUROPOL bei der Bekämpfung schwerer Formen der internationalen Kriminalität wie der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs zu unterstützen. Außerdem sollte Deutschland als Land wie die Niederlanden Teil der Virtual Global Taskforce (VGT) werden. Eine stärkere Mitwirkung von Deutschland im VGT würde dazu führen, dass die internationale Aufklärungsrate von Fällen der sexuellen Ausbeutung von Kindern ansteigt.

Darüber hinaus fordert IJM - als globale Organisation - Deutschland und andere Regierungen auf, Sexualstraftäter durch angemessene Strafen zur Rechenschaft zu ziehen. „Niedrige Strafen schaffen keine Gerechtigkeit für die betroffenen Kinder und vermitteln den Tätern die Botschaft, dass sexueller Kindesmissbrauch und der Besitz und die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch nicht so ernst genommen werden wie andere Verbrechen", sagte John Tanagho, Leiter des IJM Global End OSEC Hubs in Manila.

Im September 2017 wurde Dennis S. wegen Besitz von Darstellungen von Kindesmissbrauch zu zehn Monaten Haft verurteilt, jedoch auf Bewährung freigelassen. „Es ist beunruhigend, dass Dennis S. der deutschen Justiz bereits als verurteilter Kindersexualstraftäter bekannt war. Sein späterer Missbrauch eines zweijährigen Jungen dürfte angesichts der eindeutigen Beweise dafür, dass diejenigen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch ansehen, häufig auch selbst Kinder missbrauchen, keine Überraschung sein. Deutschland sollte sein Fallmanagement überprüfen, um Kinder in Deutschland und weltweit vor gewalttätigen Sexualstraftaten zu schützen, unabhängig davon, ob sie online oder persönlich begangen wurden", fügte Tanagho hinzu.

Strafen von 10 Monaten oder sogar fünf Jahren für Wiederholungstäter verkennen das schwere Risiko, das von diesen ausgeht, oder die Schwere dieser Verbrechen. „Wir fordern den deutschen Gesetzgeber auf, tätig zu werden, indem er dafür sorgt, dass die Verurteilung dieses grausamen Verbrechens die Täter angemessen unterbricht, zurückhält und abschreckt", so Roller in Berlin.


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