Zurück

Sexuelle Ausbeutung: Gesetzesänderung soll Kinder besser schützen

Teilen

Sexuelle Ausbeutung:
Gesetzesänderung soll
Kinder besser schützen

Sexuelle Ausbeutung:
Gesetzesänderung soll
Kinder besser schützen

Seit dem 1. Januar 2022 ist in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vollständig in Kraft. IJM begrüßt den Schritt des Deutschen Bundestags, mit Anpassungen im Strafrecht den Deliktsbereich sexuellen Missbrauch neu zu ordnen, um diese Straftaten gegen Kinder besser zu erfassen. Doch entscheidende Fragen bleiben offen.

Mit der Gesetzesänderung reagiert die Politik nicht nur auf schockierende Missbrauchsfälle wie in Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster. Auch die Online-Kommunikationsmöglichkeiten der Gegenwart stellten ein Gefährdungspotential für Kinder dar, so die weitere Begründung. Das Risiko, dass sich Täter/-innen mit Missbrauchsabsicht Kindern im Internet nähern hätte sich dadurch weltweit erhöht.

Mit der Gesetzesänderung reagiert die Politik nicht nur auf schockierende Missbrauchsfälle wie in Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster. Auch die Online-Kommunikationsmöglichkeiten der Gegenwart stellten ein Gefährdungspotential für Kinder dar, so die weitere Begründung. Das Risiko, dass sich Täter/-innen mit Missbrauchsabsicht Kindern im Internet nähern hätte sich dadurch weltweit erhöht. Mit der Gesetzesreform werden einige Lücken im Strafrecht geschlossen, um Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Wir begrüßen daher die beschlossenen Maßnahmen wie die Verschärfung des Strafrahmens und die Erfassung von digitaler Kommunikation als Mittel zum Missbrauch. Abzuwarten bleibt allerdings, ob die neuen Bestimmungen durch die Justiz auch konkret umgesetzt werden und wie es sich auswirkt, dass keine Regelung für minder schwere Fälle getroffen wurde.

Schutz vor sexueller Online-Ausbeutung nur in einem ersten Schritt erreicht

Unklar bleibt auch nach der Reform, wie die sexuelle Ausbeutung von Kindern per Livestream im Strafrecht erfasst werden kann. Zwar werden sowohl die Beschaffung und Verbreitung, als auch der Besitz von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zukünftig als Verbrechen eingestuft und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.

Aus juristischer Sicht erfüllt eine Liveübertragung sexuellen Missbrauchs allerdings keinen der genannten Tatbestände. Wie also konkrete Fälle verhandelt werden, bleibt weiter von der rechtlichen Auslegung der zuständigen Richter/-innen abhängig. Auf diese Weise könnte ein juristisches Schlupfloch bestehen bleiben und verhindern, dass der aktuell verschärfte Strafrahmen zum Greifen kommt.

Weiterhin sehen die Neuerungen im Gesetz vor, den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern künftig um Handlungen mit oder vor Dritten zu erweitern. Allerdings wird nur unzureichend geklärt, welche Rolle eine dritte beteiligte Person innehat.

So sind Dritte zwar als Haupttäter zu betrachten, wenn sie dafür bezahlen, den sexuellen Missbrauch eines Kindes per Livestream zu konsumieren oder sogar zu „dirigieren“. In den überarbeiteten Wortlaut des Gesetzestextes wird das aber nicht eindeutig aufgenommen. Fälle sexueller Online-Ausbeutung könnten daher vor Gericht – je nach Auslegungen des Gesetzes – uneinheitlich entschieden werden.

Chance Koalitionsvertrag

Nach wie vor bleiben also Gesetzeslücken bestehen, die es zu schließen gilt. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die neue Bundesregierung darauf festgelegt, das geltende Strafrecht systematisch zu überprüfen und zu modernisieren. Eine Chance, in dieser Legislaturperiode die strafrechtlichen Grundlagen zu schaffen, um der sexuellen Ausbeutung per Livestream angemessenen entgegenzutreten.

Gleichzeitig sollen technische Lösungen zum Einsatz kommen, die den zuständigen Behörden ermöglichen, ihre Ermittlungen gegen sexuelle Online-Ausbeutung auszuweiten.

Konkret verweist IJM in einer Petition auf kritische Gesetzeslücken im Strafrecht, die bislang verhindern, dass die sexuellen Online-Ausbeutung von Kindern effektiv bekämpft werden kann. Wir fordern von der Bundesregierung, zielführende Maßnahmen umzusetzen, um Kinder weltweit vor sexueller Ausbeutung über das Internet zu schützen.

Das könnte dich auch interessieren…

Mehr
Ruby: Stimme der Hoffnung

Ein Jobangebot über eine Social-Media-Nachricht schien der Ausweg für Ruby* aus den Philippinen, um unabhängig für sich sorgen zu können. Denn nach dem Tod ihrer Eltern war die 15-Jährige in Trauer und auf sich allein gestellt. Doch statt wie versprochen Geld verdienen und zur Schule gehen zu können, wurde Ruby vor einer Webcam sexuell missbraucht – bis ihre Geschichte eine entscheidende Wendung nahm.

EU lässt Kinder schutzlos gegenüber sexuellem Missbrauch online

Der auf europäischer Ebene diskutierte Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern stößt auf erheblichen Widerstand. Doch hinter diesen hart geführten Diskussionen und den nüchternen Zahlen verbirgt sich ein Status Quo, bei dem weiterhin Menschen ungeschützt Gewalt aussetzt sind. Solange das Phänomen Livestreaming nicht in seiner Einzigartigkeit und seiner Tragweite verstanden und angemessen bekämpft wird, werden Maßnahmen nur Symptombehandlung sein.

#SafeSeinOnline: Unterschriftenaktion für Kinderschutz

Mit einer Unterschriftenaktion fordert IJM von der deutschen Bundesregierung, entscheidende Maßnahmen zu ergreifen, um weltweit Fälle der sexuellen Ausbeutung von Kindern über das Internet zu verhindern. Welche Verantwortung kommt Deutschland dabei genau zu im globalen Kampf gegen dieses Verbrechen?

Aaron kann wieder Kind sein

Aaron* war erst zwei Jahre alt, als er aus einem unvorstellbaren Unrecht befreit wurde, das kein Kind jemals erleben sollte. Sein Vater, ein auf den Philippinen lebender Deutscher, hatte ihn und andere Kinder über Jahre sexuell missbraucht. Bilder und Videos davon verkaufte er über das Internet in alle Welt. Aaron konnte nicht um Hilfe rufen, aber die Suche nach ihm hatte schon begonnen.

Willst du Menschen aus Sklaverei befreien?

  1. 1
  2. 2
  3. 3

Persönliche Daten

Spendenbetrag:

Gib uns gerne Deine Telefonnummer, um uns eine Möglichkeit zur besseren Spendendenbetreuung zu geben. Wir nutzen Sie sehr verantwortlich.

  1. 1
  2. 2
  3. 3

Zahlungsweise

Spendenbetrag:

Bitte wähle eine der folgenden Zahlungsweisen:

Du spendest einmalig.

Zurück
  1. 1
  2. 2
  3. 3

Thank You!

Your receipt has been sent to your email.

How was the experience for you? Tell us here.
Questions? Contact us at [email protected] or at 703-465-5495

Donors in Australia, Canada, Germany, the Netherlands, or the United Kingdom: by making a donation you agree that we may transfer your personal information to our IJM advancement offices in your country. That advancement office may contact you about future donations or for other fundraising purposes.

Login

Donor Portal

Review your giving, tax statements and contact info via the IJM Donor Portal.

please sign in
Email Sign Up
Get updates from IJM on stories from the field, events in your area and opportunities to get involved.
sign up