IP-Adressen-Speicherung: Wichtiger Fortschritt für den Schutz von Kindern im digitalen Raum
Sexuelle Online-Ausbeutung
Das Bundeskabinett hat die Einführung einer Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht. International Justice Mission (IJM) Deutschland begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die geplante Regelung ist ein wichtiger Fortschritt, um Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und ihrer Ausbeutung im Internet wirksam zu unterstützen.
IJM Vorstandsvorsitzende Evelyn Moeck erklärt: „Gerade in schwerwiegenden Fällen, etwa bei Missbrauchsdarstellungen im Livestreaming, ist die IP-Adresse häufig der einzige Ermittlungsansatz, um Täter zu identifizieren, Straftaten aufzuklären und betroffene Kinder zu schützen. Wenn diese Spur nicht gesichert werden kann, bleiben Verbrechen im digitalen Raum oft folgenlos.“
Die Speicherung von IP-Adressen schafft daher eine wichtige Voraussetzung für effektive Strafverfolgung. In der geplanten Umsetzung sehen wir ein wichtiges Signal: Der Schutz von Kindern im Netz und die Verfolgung schwerster Straftaten müssen auch im digitalen Raum konsequent ermöglicht werden.
Ergänzend zur nationalen IP-Adressenspeicherung braucht es auch auf EU-Ebene eine tragfähige Lösung, die es Anbietern ermöglicht, Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiterhin freiwillig zu erkennen und zu melden. Hier ist die Bundesregierung gefordert, sich in Brüssel umgehend und aktiv für eine rechtssichere CSAR-Verordnung einzusetzen.
Aktuell greift diese Ermittlungsmöglichkeit leider ins Leere, denn Anbieter dürfen seit dem 4. April überhaupt keine Missbrauchsdarstellungen melden. Die Bundesregierung muss zu ihrem Wort stehen, um Kinder zu schützen und Ermittlungen im digitalen Raum möglich zu machen.”