IJM beklagt am Safer Internet Day: Kinder sind im Auto sicherer als im Internet

Anlässlich des Safer Internet Day fordert die Menschenrechtsorganisation IJM Deutschland mehr Entschlossenheit und verbindliche Schutzmechanismen im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet. Sie sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, die Ermittlungsfähigkeit zu stärken, Plattformverantwortung verbindlich zu machen und Zahlungsströme in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig warnt IJM, dass der bestehende Rechtsrahmen in Deutschland und der EU nicht ausreicht, um Kinder wirksam und flächendeckend zu schützen.

Evelyn Moeck, Vorstandsvorsitzende von IJM Deutschland, mahnt:

„Wir akzeptieren online Schutzlücken, die wir offline niemals hinnehmen würden. Kein Erwachsener würde 2026 ein Kind ohne Sicherheitsgurt im Auto fahren lassen. Im Netz aber sind Kinder in vielerlei Hinsicht ungeschützt – trotz bekannter Risiken und verfügbarer Schutztechnologien.

Der Sicherheitsgurt ist kein Symbol für Kontrolle, sondern für Verantwortung. Beim Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Internet tun wir so, als sei es vertretbar, auf verbindliche Schutzmechanismen zu verzichten. Das widerspricht unseren rechtlichen Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention – und unserem Anspruch, Kinder wirksam zu schützen. Kinderschutz darf im digitalen Raum kein freiwilliges Zusatzversprechen bleiben. Er muss so selbstverständlich werden wie der Sicherheitsgurt im Auto.

Um Kinder wirksam zu schützen, fordert IJM Deutschland:

1. Ermittlungsfähigkeit stärken
Kinderschutz erfordert Identifizierbarkeit. Dazu gehört eine IP-Adressenspeicherung mit klaren Grenzen, ausreichend Ressourcen und Spezialisierung bei Strafverfolgungsbehörden.

2. Plattformverantwortung verbindlich machen
Ziel ist es, digitale Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren, nicht die Überwachung von Kommunikation. Nötig sind verbindliche Sorgfaltspflichten, Risikobewertungen, Transparenz und Safety-by-Design im Rahmen einer wirksamen Umsetzung der Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs (CSA-Regulation bzw. CSAR). Der Rechtsrahmen muss klarstellen: Schutzmechanismen sind verpflichtend – nicht optional. Bereits verfügbare Technologien können Missbrauch erkennen und verhindern, bevor weiterer Schaden entsteht.

3. Zahlungswege einbeziehen
Sexuelle Ausbeutung – insbesondere via Livestream – ist hochkommerzialisiert. Zahlungsströme sind oft nachvollziehbarer und weniger grundrechtlich sensibel als Inhalte privater Kommunikation. Es ist zentral, dass Finanzdienstleister eng mit beteiligten Akteuren kooperieren und Zahlungswege für Missbrauch schließen.

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