Bundesregierung beschließt härtere Strafen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Berlin – Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll härter bestraft werden. Einem entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche zugestimmt. Die Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM) begrüßt den wegweisenden Schritt, sieht aber weiteren Handlungsbedarf, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder, insbesondere im Internet, nachhaltig zu bekämpfen. IJM setzt sich weltweit mit Regierungen und anderen Akteuren für die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ein.

Im Zuge des Gesetzesentwurfs soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig als Verbrechen eingestuft werden. Diese Hochstufung zieht ein Strafmaß von ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe nach sich. Bislang wurde ein derartiger Tatbestand als Vergehen gehandelt. Gerichte konnten daher auch geringere Strafen verhängen. Eine Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen soll in Zukunft ausgeschlossen sein.

„Der Gesetzesbeschluss der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“, sagt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM. Schon in der Vergangenheit hatte IJM Deutschland und andere Regierungen dazu aufgefordert, Sexualstraftäterinnen und -täter durch angemessene Strafen zur Rechenschaft zu ziehen, die der Schwere der Verbrechen entsprechen.

Sexueller Kindesmissbrauch im Internet muss stärker berücksichtigt werden

Dem Gesetzesentwurf zufolge soll insbesondere die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unter härtere Strafe gestellt werden. Wer sich entsprechende Darstellungen auf seinen Computer herunterlädt, muss künftig mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Wird das Material gewerblich oder bandenmäßig verbreitet, droht eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren. Bislang galten sechs Monate bis 10 Jahre als Strafmaß.

„Trotzdem gehen die Tatbestände des sexuellen Kindesmissbrauchs nach §§ 176 ff. StGB auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht ausreichend ein. Denn von beinahe jedem Punkt der Welt aus ist es Pädokriminellen möglich, in Livestreams Kindesmissbrauch zu dirigieren. Auf der anderen Seite der Webcam werden ihre abscheulichen Phantasien an schutzlosen Kindern ausgeführt“, so Koluvija weiter. In dem aktuellen Gesetzesentwurf zielt das Strafrecht auch weiterhin auf eine direkte Beteiligung Pädokrimineller ab und nicht auf das mittelbare Dirigieren mittels Livechat. Die Verurteilung von Straftäterinnen und -tätern, die über Livestreams Kinder sexuell ausbeuten, würde dadurch keineswegs erleichtert.

Der Schutz von Kindern ist in Corona-Zeiten dringender denn je

IJM Deutschland bleibt weiter mit der Politik im Gespräch, um Kinder effektiver vor sexueller Ausbeutung im Internet zu schützen. Dieses Anliegen bleibt dringend auch vor dem Hintergrund, dass durch die Corona-Pandemie laut Europol und eigenen Beobachtungen von IJM die Zahl dieser Verbrechen zunimmt.

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