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EU-Verordnung gegen Produkte aus Zwangsarbeit

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Zwangsarbeit stoppen
– mit der neuen EU-Verordnung

Zwangsarbeit stoppen
– mit der neuen EU-Verordnung

Ein T-Shirt für fünf Euro. Ein Smartphone, günstiger denn je. Ein Schokoriegel aus fairem Kakao – oder doch nicht? Was in Europas Supermärkten, Modeläden oder Elektronikgeschäften liegt, sieht oft harmlos aus. Doch in vielen dieser Produkte steckt ein düsteres Geheimnis: Zwangsarbeit. Mit einer neuen Verordnung will die EU sich jetzt Konsumprodukten aus Zwangsarbeit entgegenstellen. Doch was bewirkt die Verordnung konkret? Und was fordert IJM damit die Verordnung nicht nur auf dem Papier wirkt? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in diesem Artikel auf den Grund gehen – und beleuchten, warum die neue EU-Verordnung bei konsequenter Umsetzung ein entscheidender Schritt gegen Arbeitsausbeutung in Europas Lieferketten sein kann.

Was hat die EU-Verordnung mit moderner Sklaverei zu tun?

Mit der neuen EU-Verordnung 2024/3015 zur Bekämpfung von Produkten aus Zwangsarbeit (Forced Labour Regulation – FLR) zieht Europa jetzt eine harte Grenze. Produkte, die mit Zwang entstanden sind, sollen künftig nicht mehr in die EU importiert, innerhalb der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden dürfen. Ein historischer Schritt im Kampf gegen moderne Sklaverei – und ein wichtiges Signal für mehr unternehmerische Verantwortung.

Die Verordnung steht im Kontext wachsender gesetzlicher Regelungen zur Unternehmensverantwortung in der EU. Gemeinsam mit der geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD; deutsch: EU-Lieferkettenrichtlinie) bildet sie künftig das Fundament für verbindliche menschenrechtliche Standards in globalen Lieferketten. Während die CSDDD Unternehmen verpflichtet, innerhalb des Unternehmens klare Regeln und Prozesse einzuführen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in der Lieferkette zu erkennen, zu verhindern oder zu beheben, zielt die Forced Labour Regulation konkret auf Produkte ab: Sie verbietet den Handel mit Waren, die durch Zwangsarbeit entstanden sind – unabhängig vom Herkunftsland oder der Handelsstufe (Quelle: de Rengervé, Hélène (19.11.2024): EU Adopts New Regulation to Curtail Forced Labor).

Zur zeitlichen Einordnung:

Die Forced Labor Regulation ist am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten. Innerhalb eines Jahres müssen die EU-Mitgliedstaaten festlegen, welche nationale Behörde für die Umsetzung und Überwachung der Verordnung zuständig ist. Spätestens eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten, also Mitte 2026, wird die Europäische Kommission ergänzende Leitlinien veröffentlichen, die zur einheitlichen Anwendung der Regelung beitragen sollen. Ab dem 14. Dezember 2027 – etwa ein halbes Jahr nach dem geplanten Inkrafttreten der CSDDD – findet die Verordnung schließlich volle Anwendung in der EU.

Forced Labor Regulation neu

Die Verordnung betrifft Produkte aus allen Branchen. Sie verbietet das Inverkehrbringen – also das erstmalige Anbieten – ebenso wie die Bereitstellung auf dem Binnenmarkt, etwa durch Händler oder Onlineplattformen. Auch der Export solcher Produkte aus der EU ist untersagt. Zu den beispielhaft betroffenen Sektoren zählen unter anderem Baumwolle aus der chinesischen Region Xinjiang, die laut Berichten von Angehörigen der Volksgruppe der Uiguren unter Zwang geerntet wird, sowie Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo, das in engen, einsturzgefährdeten Untertagebergwerken unter lebensgefährlichen Bedingungen – oft durch Kinder – abgebaut wird. Auch Fischprodukte aus Thailand, wo Arbeiter auf Fangschiffen unter sklavenähnlichen Bedingungen schuften, und Kakao aus Westafrika, der häufig durch ausbeuterischer Kinderarbeit auf Plantagen produziert wird, werden in diesem Zusammenhang häufig genannt.

Die Verantwortung für die Durchsetzung der Verordnung liegt auf zwei Ebenen: Die EU-Kommission ist zuständig für Fälle von Zwangsarbeit außerhalb der EU, während nationale Behörden der Mitgliedstaaten für Fälle innerhalb ihres eigenen Hoheitsgebiets verantwortlich sind.

Diese Behörden haben folgende Aufgaben:

  • Sie können Hinweise und Verdachtsfälle prüfen
  • Bei begründetem Verdacht dürfen sie Untersuchungen einleiten
  • Wenn ein Verstoß bestätigt wird, können sie Produkte vom Markt nehmen, zurückrufen oder vernichten lassen
  • Ihre Entscheidungen gelten EU-weit, auf Basis des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung (Quelle: Verordnung (EU) 2024/3015)

EU-Verordnung - Potenzial und Lücken

Aus Sicht von IJM Deutschland bietet die Verordnung enormes Potenzial. Sie ist direkt anwendbar – das heißt, sie gilt unmittelbar in allen EU-Staaten und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Sie schafft klare Konsequenzen für Unternehmen, die von Ausbeutung profitieren, und bietet eine neue Schutzdimension für Betroffene: Wenn Zwangsarbeit sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt, sinkt auch der Anreiz für Unternehmen, auf solche Lieferketten zu setzen.

Gleichzeitig weist IJM auch auf die Schwächen hin. Viele Behörden in den Mitgliedstaaten sind personell und technisch nicht ausreichend ausgestattet, um globale Lieferketten effektiv zu kontrollieren. Ohne spezialisierte Teams und Know-how bleibt die Verordnung zahnlos. Auch besteht die Gefahr, dass Unternehmen versuchen, problematische Produkte über Drittländer oder Zwischenhändler umzuleiten – oder sie einfach als unbedenklich deklarieren. Und nicht zuletzt: Wenn einzelne EU-Staaten das Gesetz streng anwenden, andere aber nur oberflächlich kontrollieren, entsteht ein unfairer Wettbewerb. Es braucht deshalb EU-weite Standards für Kontrolle und Sanktionen.

So wichtig die EU-Verordnung ist – sie ersetzt nicht die Verantwortung der Herkunftsländer selbst. Denn die EU kann nicht überall auf der Welt kontrollieren, wie genau Rohstoffe abgebaut oder Produkte hergestellt werden. Gerade im Rohstoffsektor ist die Lieferkette oft komplex und intransparent. Damit Zwangsarbeit wirklich verhindert werden kann, braucht es auch in den Produktionsländern stärkere Rechtssysteme, funktionierende Kontrollen und unabhängige Justizstrukturen. Die EU-Verordnung kann ein starker wirtschaftlicher Anreiz für Reformen sein – aber der Schutz vor Ausbeutung beginnt letztlich vor Ort, durch Gesetze, die eingehalten und durchgesetzt werden.

IJM setzt genau hier an: Weltweit arbeiten wir gemeinsam mit lokalen Behörden daran, Justizsysteme zu stärken, Täterinnen und Täter strafrechtlich zu verfolgen und Betroffene zu schützen - auch in Herkunftsländern. Nur wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen auch vor Ort funktionieren, kann Ausbeutung nachhaltig beendet werden. Die EU-Regulierung und die Arbeit an der Basis müssen dabei Hand in Hand gehen.

Fazit

Die Forced Labour Regulation ist ein starkes Signal gegen Zwangsarbeit und ein bedeutender Schritt hin zu faireren globalen Lieferketten. Damit sie aber mehr ist als ein politisches Versprechen, braucht es klare Regeln, wirksame Kontrollen und gut ausgestattete Behörden in allen Mitgliedstaaten. Gleichzeitig gilt: Die EU kann nicht überall auf der Welt kontrollieren, was entlang komplexer Lieferketten geschieht. Deshalb ist es ebenso wichtig, die Rechtssysteme in den Herkunftsländern zu stärken - eine der Prioritäten der Arbeit von IJM. Nur wenn gesetzliche Rahmenbedingungen und konkrete Veränderungen vor Ort zusammenspielen, kann die Verordnung ihr volles Potenzial entfalten.

Damit die FLR nicht nur auf dem Papier wirkt, fordert IJM Deutschland:

  • Klare Leitlinien und Definitionen für die Anwendung der Verordnung
  • Gut ausgestattete Marktüberwachungsbehörden mit Fachwissen zu Zwangsarbeit
  • Verlässliche (und bei Bedarf anonyme) Meldekanäle für zivilgesellschaftliche Hinweise
  • Internationale Kooperation zur Strafverfolgung von Ausbeutung und zur Unterstützung der Betroffenen

Weiterführende Informationen: https://www.ecchr.eu/fileadmin/Publikationen/ECCHR_FLR_LAY_EN.pdf

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