Ein starkes Signal: Deutschland erhält Anerkennung, aber auch einen klaren Reformauftrag durch die Vereinten Nationen – es braucht mehr! Mehr Kinderschutz und mehr konsequentes Vorgehen gegen Menschenhandel. Mehr Verbindlichkeit, mehr Koordination und einen flächendeckenden Schutz.
Im Oktober 2024 folgte die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen (UN) Mama Fatima Singhateh der Einladung Deutschlands zu einem Länderbesuch. Sie ist Expertin für die Themenbereiche der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Während ihres Besuchs führte sie Gespräche mit staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Akteur/-innen und prüfte vor Ort, wie Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen im Kinderschutz umsetzt.[1] Die zentrale Frage lautet: Wo schützt Deutschland Kinder bereits wirksam und wo bestehen systemische Schwächen in Umsetzung, Koordination und Prävention? Auch IJM Deutschland brachte Erkenntnisse aus der eigenen programmatischen Arbeit ein, die in zentrale Empfehlungen des Berichts eingeflossen sind. Ein besonderes Augenmerk galt dabei neuen Gefährdungslagen im Kontext von Digitalisierung und transnationalen Ausbeutungsstrukturen.

Es mangelt nicht an Wissen über sexuelle Ausbeutung, sexuellen Missbrauch von Kindern oder Menschenhandel, sondern an der praktischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Im Januar 2026 veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin ihren Bericht “Visit to Germany”. Darin bestätigt sie: Der rechtlichen Rahmen erfüllt internationale Verpflichtungen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Menschenhandel grundsätzlich. Doch in der Praxis zeigt sich: entscheidend ist nicht nur die gesetzliche Grundlage, sondern auch, wie Schutz konkret umgesetzt werden kann. Genau hier zeigen sich strukturelle Schwächen im deutschen Schutzsystem.
Online-Missbrauch: Digital vernetzt, real ausgebeutet
Sexualisierte Gewalt hat sich im Zuge der Digitalisierung grundlegend verändert und findet längst nicht mehr nur im sozialen Raum statt. Plattformen und Chaträume sind heute zentrale Tatorte für Anbahnung, Ausbeutung und die Verbreitung sexualisierter Gewalt. Die Formen sind offline wie online vielfältig: Live-Streaming, Cybergrooming, sexuelle Erpressung (Sextortion) oder Deepfake-Nacktbilder. Das Bundeskriminalamt registrierte 2023 insgesamt 45.191 Fälle im Zusammenhang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, etwa dreimal so viele wie 2019.[2] Die wachsende Dimension zeigt: Kinderschutz darf nicht an Zuständigkeiten oder Plattformgrenzen enden.
Die UN-Sonderberichterstatterin machte zudem auf ein wachsendes Verbrechen aufmerksam: die sexuelle Ausbeutung von Kindern per Livestream. Allein auf den Philippinen wurden 2022 fast 500.000 Kinder auf den zur Herstellung und Übertragung von Missbrauchsdarstellungen ausgebeutet.[3] Häufig werden Kinder durch Verwandte ausgebeutet, welche die Missbrauchshandlungen gegen Bezahlung live übertragen. Nachfragende Täter zahlen und steuern diese Taten von zuhause. Fatima Singhateh stellt fest: “als hätten sie die Kinder selbst direkt missbraucht”. Die Täter auf der Nachfrageseite kommen aus der ganzen Welt - auch aus Deutschland.
Für IJM steht diese Form der Ausbeutung bereits lange im Fokus: unsere Arbeit auf den Philippinen trägt dort zu einem belastbaren Schutzsystem bei und hilft gemeinsam mit Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, die sexuelle Online-Ausbeutung von Kindern systematisch zu bekämpfen. 2024 konnten wir im Gespräch mit Fatima Singhateh die sexuelle Ausbeutung von Kindern per Livestream, die deutschen Täter sowie strukturelle Lücken und konkrete Handlungsbedarfe thematisieren – jetzt greift die UN-Sonderberichterstatterin genau diese Form sexueller Ausbeutung in ihrem aktuellen Bericht zu Deutschland auf!
Ermittlungsbehörden stehen vor vielen Herausforderung und Regierungen sind zu unentschlossen, um dieses profitable Verbrechen effektiv zu bekämpfen und das Kinderrecht auf Schutz umzusetzen. Daraus leitet Fatima Singhateh die Notwendigkeit ab, Ermittlungsbehörden zu stärken, rechtliche Rahmenbedingungen zügig weiterzuentwickeln und digitale Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Die Sonderberichterstatterin macht deutlich:
Anbieter digitaler Dienste sollen verpflichtet werden, Risiken für Inhalte sexualisierter Gewalt systematisch zu identifizieren und zu minimieren. Entsprechende Erkennungs- und Meldesysteme müssen verbindlich in digitale Produkte integriert werden. Die Rechte, die Sicherheit und das Wohl von Kindern sollen bei der Entwicklung digitaler Dienste von Beginn an berücksichtigt und umgesetzt werden („Safety by Design“). Neben einem Reformbedarf bei der strafrechtlichen Erfassung der sexuellen Ausbeutung von Kindern per Livestream und Ressourcenengpässen bei Strafverfolgungsbehörden identifiziert der Bericht außerdem Präventionsdefizite im Bildungsbereich.

Menschenhandel: Schutz kennt keine Postleitzahl
Schutz darf weder IP-Adressen noch Postleitzahlen kennen. Sonderberichterstatterin Singhateh betont, dass Standards, Ressourcen und Verfahren nicht vom Wohnort abhängen dürfen, sondern flächendeckend unter denselben Bedingungen gelten müssen.[4] Europa gilt als Herkunfts-, Transit- und Zielregion des Menschenhandels. Sexuelle Ausbeutung ist der häufigste Zweck des Menschenhandels mit Minderjährigen in Deutschland.[5]
Kindgerechte Unterstützungszentren für Betroffene von Menschenhandel müssen bundesweit verfügbar sein und Schutzkonzepte müssen ausgebaut werden. Denn derzeit verfügen nur acht Bundesländer über entsprechend spezialisierte Unterkünfte für Betroffene von Menschenhandel und ein einziges Bundesland weist eine spezialisierte Einrichtung für minderjährige Betroffene auf.[6] Regionale Schutzlücken bleiben bestehen. Bund und Länder sollten eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise zur Identifikation von Betroffenen von Menschenhandel etablieren – als ersten Schritt zu wirksamerem Schutz.
Genau diese strukturelle Verlässlichkeit fordert IJM Deutschland. Derzeit mangelt es insbesondere an Schutz- und Unterstützungsinfrastrukturen, fehlender Spezialisierung, unzureichendenSchulungen und einem hohen Beweisaufwand bei gleichzeitigen Ressourcenengpässen. Menschenhandel ist grenzüberschreitend organisiert, Schutz muss es auch sein! Betroffene werden in andere Länder gebracht oder kehren in ihr Herkunftsland zurück, nachdem sie die ausbeuterische Situation verlassen haben. IJM engagiert sich deshalb für ein länderübergreifendes „Continuum of Care“, langfristige Begleitung und Unterstützung Betroffener, damit Unterstützung nahtlos weitergeführt wird, auch wenn sich Zuständigkeiten ändern.
„Menschenhandel findet auch in Deutschland statt – das muss stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Und überall dort, wo Menschen ausgebeutet werden, braucht es verlässlichen Zugang zu Schutz und Unterstützung, unabhängig vom Wohnort.“ sagt Evelyn Moeck, Vorstandsvorsitzende IJM Deutschland e.V.

Reformauftrag für Bund und Länder
Die UN-Expertin Fatima Singhateh empfiehlt eine nationale Kinderschutzstrategie, Koordinierungsstellen auf Länderebene sowie eine bundesweit einheitliche Kooperationsstruktur zur Identifizierung, Weiterleitung und Betreuung von Betroffenen von Menschenhandel auf gesetzlicher Grundlage. Außerdem empfiehlt sie Beratungsstellen für Erwachsene und Minderjährige in jedem Bundesland sowie spezialisierte Unterkünfte für Kinder. Reformvorschläge, auf die auch IJM Deutschland seit Langem hinweist. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel und der Entwicklung eines National Referral Mechanism (dt. Nationaler Verweisungsmechanismus) konnten wichtige Prozesse bereits angestoßen werden.
Unser zentrales Anliegen, betroffene Menschen und explizit Kinder zu hören und ihre Perspektiven strukturell miteinzubinden, wird ebenfalls von der UN-Expertin aufgegriffen. Betroffenen politisches Gehör zu verschaffen und sie in ihrer Selbstständigkeit zu stärken, sind Ziele, die IJM unter anderem durch die Unterstützung des Global Survivor Network konsequent verfolgt – ein globales Netzwerk von Aktivist/-innen, die selbst von Ausbeutung und Gewalt betroffen waren. Weltweit unterstützen wir Betroffene kontinuierlich, von der Nachsorge bis zur Begleitung in Gerichtsverfahren. Unsere Praxiserfahrungen nutzen wir, um gemeinsam mit unseren lokalen Partnern Verfahren und Standards weiterzuentwickeln sowie spezialisierte Fachstellen zu stärken.
Deutschland: Jetzt handeln.
Um wirksamen Schutz für Kinder weltweit zu erreichen, fordert der Bericht von Fatima Singhateh an die Vereinten Nationen vor allem eins: verbindliche Strukturen. Schutz vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung ist keine Frage einzelner Maßnahmen. Damit Strafverfolgung und nachhaltiger Schutz gelingen können, braucht es eine Reform der Gesetze, eine Verpflichtung digitaler Dienste gegen Missbrauchsdarstellungen vorzugehen und eine starke nationale und internationale Koordinierung. Deutschland trägt Verantwortung im Inland wie international.
- [1] Report of the Special Rapporteur on the sale, sexual exploitation and
sexual abuse of children, Mama Fatima Singhateh (2026): Visit to Germany (A/HRC/61/45/Add.1) - [2] ebd.: S. 5
- [3] IJM / Nottingham Rights Lab (2022): Scale of Harm
- [4] Singhateh, 2026: S. 16
- [5] ebd.: S. 4
- [6] ebd.: S. 13ff